Prüfungspflicht gegen Identitätsdiebstahl bei eBay

Ist der Betreiber der Online-Auktionsplattform auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden, muss er Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.

Der Grundsatz, dass nur bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr entfällt, gilt bei Vergleichbarkeit mit einer wettbewerbsrechtlichen Situation auch für deliktische Unterlassungsansprüche mit gleicher Strenge.

eBay macht sich als Mitstörer haftbar, wenn Nichtberechtigte auf der Auktionsplattform unter fremden Namen handeln können.

Brandenburgisches OLG
Urteil vom 16. November 2005
Az.: 4 U 5/05

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nachlesen.