Priorität des Namens bei Umlautdomain

Leitsatz (der Redaktion):

Ein Umlautdomain kann eine gleichlautende ältere Domain mit Umlautumschreibung verletzen.

Urteil des AG Köln vom 24.11.2004,  136 C 161/04

Das Amtsgericht hat eine Spedition namens Görg zur Freigabe verurteilt, deren Registrierung der Umlautdomain görg.de schneller erfolgt war, als die gewünschte Registrierung des Domaininhabers goerg.de. Die frühere Registrierung von goerg.de genieße namensrechtlichen Prioritätsschutz.

Unsere Auffassung zum Urteil: Kurz, knapp und falsch.

Die Wertung des Gerichts widerspricht der ansonsten vorhandenen – insbesondere höchstrichterlichen – Rechtsprechung. Sie bringt natürlich eine – eigentlich unerwünschte – Unsicherheit in eine Problematik, die man gelöst geglaubt hatte.

Die Entscheidung des AG Köln kann auf den Seiten der Justiz NRW direkt abgerufen werden.

Eine Entscheidung des OLG Köln zu Umlautdomains, die wettbewerbsrechtliche Aspekte behandelt, finden Sie ebenfalls in unserem Portal.