Verlängerung des Zeitraumes der Nutzungsausfallentschädigung

Dem Geschädigten kann über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung zuzubilligen sein, soweit diese die wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Ankauf und Wiederverkauf eines Zwischenfahrzeugs zusätzlich ent-
stehen würden, nicht wesentlich übersteigt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2007, Az.: VI ZR 62/07

Der Volltext kann auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden. 

Keine vorschnelle Klage gegen Versicherung nach Verkehrsunfall

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verkehrsunfallsachen darf sich der gegnerische Haftpflichtversicherer vier bis sechs Wochen Zeit nehmen um einen durchschnittlichen Schadensfall zu prüfen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Kläger die Verfahrenskosten auferlegt, weil dieser die gegnerische Versicherung bereits dreieinhalb Wochen nach dem Unfall auf Zahlung der Schadenssumme verklagt hatte. Die Versicherung hatte bereits einen Teil gezahlt. Der Rest wurde kurze Zeit später überwiesen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2007, Az.: I-1 W 23/07

Der Volltext kann auf den Seiten des OLG Düsseldorf nachgelesen werden.

 

Kein Ausschluss der Garantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls

Der BGH hat mit Urteil vom 17.10.2007 entschieden, dass die Reparaturkostengarantie für einen Gebrauchtwagen durch eine vorformulierte Vertragsklausel nicht generell für den Fall ausgeschlossen werden kann, dass der Kunde die im Vertrag vorgeschriebenen Inspektionen versäumt. Es ist der Beweis erforderlich, dass der Mangel auf der versäumten Inspektion beruht.

 
Der Volltext ist auf den Seiten des Bundesgerichtshofes abrufbar, siehe auch die Pressemitteilung Nr. 147/07

Unfall mit Leasingwagen

Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kfz ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.

BGH, Urteil vom 10. 07. 2007, VI ZR 199/06. Der Volltext kann auf den Seiten des Bundesgerichtshofes nachgelesen werden.

Kostenlose Kurzberatung zum Verkehrsrecht wieder sehr gefragt

Image Der Truck der Verkehrsanwälte hat auch in diesem Jahr die Blicke vieler Neugieriger auf sich gezogen. Im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung waren die Schadensregulierung nach Auslandsunfällen, der Umgang mit Versicherungen nach einem Verkehrsunfall und allgemeine Fragen zum Verhalten im Ordnungswidrigkeitenverfahren die gefragtesten Themen. Die Kanzlei stellte außerdem den neu eingerichteten Unfallnotruf vor. Wir sind unter dieser Nummer an Werktagen von 7 bis 22.00 Uhr zu erreichen und geben im Falle eines Unfalls erste Tipps und bieten einen Beratungstermin bei einem unserer Anwälte bis zum Ablauf des nächsten Arbeitstages an.

Erforderlichkeit des Unfallersatztarifes

Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Ab-tretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangele-genheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 – VI ZR 300/03 – VersR 2005, 241; vom 5. Juli 2005 – VI ZR 173/04 – VersR 2005, 1256 und vom 20. September 2005 – VI ZR 251/04 – VersR 2005, 1700). BGB § 249 Hb

Zur Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif erforderlich ist im Sinne des § 249 BGB.

 

Urteil des BGH  vom 4. April 2006, Az.: VI ZR 338/04. Die Entscheidung kann im Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden.

Abzug der Umsatzsteuer

Zur Frage, welcher Umsatzsteueranteil vom Brutto-Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges in Abzug zu bringen ist, wenn keine Ersatzbeschaffung vorgenommen wird.

Urteil des BGH vom 09. 05. 2006, Az.: VI ZR 225/05. Die Entscheidung ist im Volltext auf den Seiten des Gerichts nachlesbar. 

Pflichten des Darlehensgebers

Verkauft der Darlehensnehmer das der Darlehensgeberin sicherungsübereignete Fahrzeug und gibt die Darlehensgeberin den KfzBrief an den Käufer heraus, ohne das der vereinbarte Kaufpreis, der der Ablösung des Restdarlehens dienen sollte, bei ihr eingeht und ohne zuvor Rücksprache mit dem Darlehensnehmer zu halten, so verletzt sie eine ihr aus dem Darlehensvertrag obliegende Nebenpflicht.

Urteil des OLG Celle, 3 U 74/06,Urteil vom 26. 07. 2006.  Die Entscheidung ist auf den Seiten des Gerichts abrufbar. 

Nächtlicher Rotlichtverstoß

Ein rechtlicher Rotlichtverstoß kann trotz einer Rotlichtdauer von 5 Sekunden ein einfacher Rotlichtverstoß sein, wenn die Ortszulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird.

OLG Hamm
Urteil vom 24.02.2006
Az.:4 Ss OWi 58/06

Kfz-Sachverständige kann Vergütung nach billigem Ermessen bestimmen

Die Parteien streiten über die Höhe des Honorars, das ein Kraftfahrzeug-Sachverständiger, der nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten über die Höhe des Unfallschadens erstellt hat, seinem Auftraggeber in Rechnung stellen kann, wenn die Bestimmung der Vergütungsforderung durch den Sachverständigen erfolgen soll (§ 315 Abs. 1 BGB). Sie streiten insbesondere über die Frage, ob der Sachverständige nach Zeitaufwand abzurechnen hat und es billigem Ermessen widerspricht, wenn er seiner Honorarforderung die Höhe des festgestellten Unfallschadens zu Grunde legt.

BGH
Urteil vom 4. April 2006
Az.: X ZR 80/05

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes nachlesen.