Unfall mit Leasingwagen

Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kfz ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.

BGH, Urteil vom 10. 07. 2007, VI ZR 199/06. Der Volltext kann auf den Seiten des Bundesgerichtshofes nachgelesen werden.