Tief Luft holen, sonst reicht sie nicht bis zum Ende des Satzes

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 24.April 2015 wird zurückgewiesen, weil die angefochtene Entscheidung jedenfalls von der Annahme des Berufungsgerichts getragen wird, die Art der Schadensberechnung im Privatgutachten lasse nicht den Rückschluss zu, dass das Angebot der Klägerin im Vergabeverfahren auszuschließen gewesen wäre, so dass es auf die Frage der Reichweite der Bindungswirkung der im Nachprüfungsverfahren ergangenen Entscheidung des Vergabesenats nicht ankommt und die Rechtssache auch sonst weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).“

schreibt der Bundesgerichtshof in einer gestern im Internet veröffentlichten Entscheidung. Da bleibt auch inhaltlich einem Juristen „die Spucke weg“. Da hat sich der BGH aber überhaupt keine Mühe gegeben, sich verständlich auszudrücken.

Manchmal ist weniger mehr

Eine harsche Kritik des Bundesverfassungsgerichts musste sich jetzt ein anwaltlicher Kollege gefallen lassen, der über einen höheren Gegenstandswert partout ein höheres Honorar rechtfertigen wollte:

Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG bewegten sich vielmehr am Rande zur Auferlegung einer Missbrauchsgebühr … .

Auch was das Gericht sonst zu seiner „Leistung“ schreibt, ist wenig schmeichelhaft. Er kann wahrscheinlich von Glück reden, wenn seine Auftraggeberin jetzt nicht das Mandat insgesamt kündigt.

Deutschlandfunk Verbrauchertipp: Nicht ohne Anwalt zu Polizei oder Staatsanwaltschaft

Der Deutschlandfunk warnt in seinem Verbrauchertipp vom 9.6.:

Viele Menschen sind davon überzeugt, dass Aussagen im Zweifel immer hilft. Doch voreilig gemachte Aussagen können ernste Konsequenzen haben.

Das sollte man ernst nehmen. Um sich wirklich ein Bild von den erhobenen Vorwürfen zu machen, ist es wichtig, zu allererst den Inhalt der Akten zu kennen und dann in Ruhe zu überlegen, ob und wie man sich auf die Vorwürfe einlässt. Bei allem Respekt für die Arbeit der Polizei sind die Informationen, die von dort kommen, oft lückenhaft und einseitig.

Es geht auch nicht darum, ohne Not „zu mauern“. Wenn es sein muss, greifen wir auch zum Telefon und erörtern mit dem Staatsanwalt, welche Möglichkeiten es gibt, das Verfahren möglichst im Sinne unserer Mandantschaft zu erledigen. Aber dazu muss man „auf Augenhöhe“ argumentieren können und das geht nur mit genauer Kenntnis des Inhalts der Strafakte.

Das Bundesverfassungsgericht kann auch schnell.

Deutlich über ein Jahr dauern in der Regel Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde. Das kann man auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts nachlesen. Es geht aber auch schneller. Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.7.2015 ist schon am 25.11. beschieden worden. Wenn man die Beschwerdefrist von einem Monat zugrundelegt, wäre der Eingang Mitte August gewesen, die Verfahrensdauer also wenig mehr als ein viertel Jahr. Respekt! Es ging in dem Verfahren um die Beförderung einer Richterin beim Bundessozialgericht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Danke zurück!

Eine nette Überraschung hat uns heute ein langjähriger Mandant gemacht.

Während er nur wenige Minuten in unserem Wartezimmer warten musste, hat er in dieser Zeit diesen Gabentisch bereitet.

Bundesgerichtshof – Geiz ist nicht geil

{jcomments on}Dass wir Bürger zu oft der Geiz ist Geil Mentalität nachhängen, wird viel kritisiert. Besonders problematisch scheint es, wenn der Staat ein schlechtes Vorbild ist. So musste jetzt der Bundesgerichtshof einem Bundesland (das Land wird in der Presseerklärung nicht benannt) den Vorwurf machen, sich gegenüber einem Bieter in einem Vergabeverfahren rücksichtslos verhalten zu haben.

Der Bieter hatte Straßenbauarbeiten zu einem Preis von 455.000,- € angeboten und nach Angebotsabgabe einen schwerwiegenden Kalkulationsirrtum bemerkt. Seiner Bitte, ihn deshalb vom Verfahren auszuschließen, kam das Land nicht nach, sondern erteilte ihm zunächst den Zuschlag, entzog dann den Auftrag, weil der Bieter sich weigerte und erteilte dem nächst günstigen Bieter für 621.000,- € den Zuschlag. Die Differenz verlangte es als Schadensersatz vom Bieter und unterlag in allen drei Instanzen. Insbesondere wegen der enormen Differenz zum nächstgünstigen Bieter der Bieter an seinem Irrtum nicht festzuhalten.

Jetzt hat das Land wirklich einen Schaden, nämlich rund 40.000,- € Verfahrenskosten.

Wahrer Luxus

Der Leitsatz einer aktuellen BGH Entscheidung  eigentlich für Baurechtler.

Aber darum soll es hier nicht gehen. Der Sachverhalt ist etwas für Liebhaber von wahrem Luxus. Es geht um die Anlage eines japanischen Gartens auf einer Dachteraesse zu einem Preis von 110.000,- € und um einen Wasserfall, einen Tsukubai und einen Tan. Einfach lesen und staunen …

Neues – responsives – Design

Wr haben noch einmal das Design unserer Internetpräsentation umgestellt. Es ist jetzt „responsive“, ein neudeutscher Begriff für die Tatsache, dass es sich auch für mobile Geräte eignet.

Man kann das aber auch auf dem PC testen, indem man den Browser auf Tablet- oder Telefongröße verkleinert. Die Einheiten verschieben sich von neben- zu untereinander, nur bei eingearbeiteten Tabellen ist ein Scrollen seitwärts nötig bzw. möglich.

Schwarzer Peter spielen bei Gericht

{jcomments on}Mit Entscheidung von Ende April hat der Bundesgerichtshof ein Schwarzer Peter Spiel zwischen einem Amtsgericht, einem Sozialgericht und dem Kammergericht Berlin beendet. Es ging – nur – um die Ermittlung des für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme zuständigen Gerichts. Die Akte ist mehrfach zwischen dem Amts- und dem Sozialgericht hin- und hergeschoben worden, das Kammergericht hat dem BGH vorgelegt und der hat jetzt entschieden. Das Amtsgericht ist zuständig und darf bzw. muss sich jetzt – endlich – um den Antrag kümmern, den der Gläubiger eigentlich hatte entschieden haben wollen.