Der Leitsatz einer aktuellen BGH Entscheidung eigentlich für Baurechtler.
Aber darum soll es hier nicht gehen. Der Sachverhalt ist etwas für Liebhaber von wahrem Luxus. Es geht um die Anlage eines japanischen Gartens auf einer Dachteraesse zu einem Preis von 110.000,- € und um einen Wasserfall, einen Tsukubai und einen Tan. Einfach lesen und staunen …