Das Bundesverfassungsgericht kann auch schnell.

Deutlich über ein Jahr dauern in der Regel Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde. Das kann man auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts nachlesen. Es geht aber auch schneller. Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.7.2015 ist schon am 25.11. beschieden worden. Wenn man die Beschwerdefrist von einem Monat zugrundelegt, wäre der Eingang Mitte August gewesen, die Verfahrensdauer also wenig mehr als ein viertel Jahr. Respekt! Es ging in dem Verfahren um die Beförderung einer Richterin beim Bundessozialgericht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.