Manchmal ist weniger mehr

Eine harsche Kritik des Bundesverfassungsgerichts musste sich jetzt ein anwaltlicher Kollege gefallen lassen, der über einen höheren Gegenstandswert partout ein höheres Honorar rechtfertigen wollte:

Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG bewegten sich vielmehr am Rande zur Auferlegung einer Missbrauchsgebühr … .

Auch was das Gericht sonst zu seiner „Leistung“ schreibt, ist wenig schmeichelhaft. Er kann wahrscheinlich von Glück reden, wenn seine Auftraggeberin jetzt nicht das Mandat insgesamt kündigt.

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