Es ist bekannterweise wohlfeil, über die Brüsseler Bürokratie zu schimpfen. Das LANUV in NRW gibt sich die größte Mühe mitzuhalten. Das kommt so:
Wenn ein Öko-Landwirt nicht ausreichend ökologisch erzeugte Legehennen-Küken einkaufen kann, darf er – entsprechende Genehmigung vorausgesetzt – den Bedarf durch nicht ökologisch erzeugte Küken decken (Art. 42). Aus diesen acht Zeilen der Durchführungsbestimmungen macht das LANUV NRW fünf Seiten Verfahrenshinweise und einen vierseitigen Antrag.
Dazu gibt es dann einen Bescheid, der auch eine – im übrigen zweiseitige – Teil-Nichtverfügbarkeitsbescheinigung sein kann …
Kein Wunder, dass Bio-Eier bei dem Verwaltungsaufwand teuer sein müssen.