Mit einer derartigen Sachverhaltsfeststellung ist wohl in naher Zukunft zu rechnen. Immerhin hat es jetzt in einer Entscheidung diese völlig unsinnige Feststellung getroffen: „Wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, muss ein vierjähriges Kind in einem Kindersitz einigen Aufwand betreiben, um sich abzuschnallen.“
Der Arm eines Kindes wie im Alter der dort Vierjährigen reicht ziemlich genau am Kindersitz vorbei bis auf die Halterung, wo der Gurt eingeschnallt ist. Also Arm runter hängen lassen, ein lässiger Druck mit dem Daumen und ab ist der Gurt, Dauer maximal 2 Sekunden. Im Zweifel um ein Vielfaches schneller, als wenn ich mit meiner Hand und dicken Fingern die Schnalle irgendwo in der Spalte (wenn ich da überhaupt sofort hereinkomme) zwischen Kindersitz und Mittelkonsole treffen muss.
Die Entscheidung ist auch im übrigen in einer sehr üblen Weise kinder- und damit familienfeindlich: „In diesem Zusammenhang merkt der Senat ergänzend an, dass ein Kfz-Führer im Einzelfall sogar gehalten sein kann, seine Route derart zu wählen, dass er ausschließlich Straßen befährt, auf denen ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und ein sofortiges Anhalten möglich ist (z.B. durch Meiden von Autobahnen oder Schnellstraßen). Ausnahmsweise kann er sogar gehalten sein, die ständige Kontrolle der Sicherung des beförderten Kindes durch Mitnahme einer Begleitperson zu gewährleisten.“ Eine völlig absurde Forderung.
Und auch im übrigen so weltfremd, wie man weltfremd nur sein kann: „Daneben war es im Falle des Betroffenen objektiv erforderlich und ihm auch zumutbar, während der (gesamten) Fahrt darauf zu achten, dass seine Tochter jederzeit gesichert war, insbesondere durch regelmäßiges Umsehen nach dem auf dem Rücksitz im Kindersitz befindlichen Kind.“ Um das sicherzustellen, bräuchte man vier Augen im Kopf, nämlich noch ein paar hinten (damit man beim Umdrehen wenigstens mit den hinteren Augen die Straße wieder im Blick hat).
Solchen Richtern ist alles zuzutrauen, jede völlig unsinnige Sachverhaltsfeststellung und – schlimmer noch – völlig unsinnige Rechtsanwendung.