Skurril: Unerwünschte Weihnachtsgrüsse an einen Arbeitsrichter

Gerade richtig zur Adventszeit veröffentlicht der Bundesgerichtshof eine Entscheidung in einer als skurril erscheinenden Angelegenheit eines Leipziger Arbeitsrichters.

Dieser hatte – wie wohl alle anderen im Dienst des Freistaats Sachsen Stehenden wortgleich – vom Ministerpräsidenten des Freistaats im Jahr 2009 einen Weihnachtsgruß erhalten.

In dem Gruß hieß es unter anderem:

„Wir haben die Wahlen auch deshalb gewonnen,
weil Sie in der Verwaltung unsere politischen Ideen
umsetzen.“

„Ich danke Ihnen ganz persönlich für Ihren Anteil am
erfolgreichen Wahljahr 2009.“

„Lassen Sie uns eine moderne (…) wirtschaftfreundliche Verwaltung schaffen.“

Diese Formulierung passten dem Richter nicht. Er sei vom Richterdienst in die Landesverwaltung versetzt worden. Der Dank für seinen Anteil im Wahljahr und die Aufforderung, eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung zu schaffen, seien ein Eingriff in seine richterliche Unabhängigkeit.

Also erhob er erfolglos Widerspruch und Klage, die dann vom Richterdienstgericht in Leipzig als unzulässig zurückgewiesen wurde. Jetzt hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aus formalen Gründen aufgehoben und nach Leipzig zurückverwiesen. Dort geht der skurrile Fall also in die nächste Runde …