Drei Instanzen für 0,03 % (Punkte!)

Drei Instanzen und eineinhalb Jahre hat es gebraucht, bis die Justiz gemerkt hat, dass niemand ernsthaft gewollt haben kann, einen Zinssatz von 0,03 % pro Jahr einzufordern. Erst der Bundesgerichtshof musste die von Amts- und Landgericht Kempten vertretene Ansicht von dem Kopf auf die Füße stellen, dass ein Antrag von 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz nur so zu interpretieren ist, dass damit 8% Punkte gemeint sind.

Hätten sich die scheinbar nur auf Formalien fixierten Vorrichter mit der wirtschaftlichen Dimension des Antrags befasst, hätten Sie vermutlich schnell festgestellt, dass ihre Interpretation zu einem Zinssatz von 0,4 % anstatt von 0,37 % geführt hätte. Bei der Streitsumme von fast 44.000,- € wäre es um einen Jahreszins von 13,20 € gegangen. So hat es jetzt erst der BGH richten müssen, dass es um Zinsen nicht von 13,20 €, sondern von 3682,60 € / Jahr gegangen ist.

Da kann man der verurteilten Schuldnerin nur wünschen, dass sie den Ausgang dieses (Nachfolge)Streits nicht abgewartet sondern schnell auch ohne Zwangsvollstreckung bezahlt hat. Wenn nicht, hat sie dem Kläger zu einenm sonst in diesem Zeitraum wohl nicht erzielbaren Zinsertrag von um die 8000,- € verholfen.