Wir hatten hier vor knapp zwei Jahren über eine Auseinandersetzung über Biomineralwasser berichtet. Damals hatte einer Hersteller vor dem Landgericht glatt verloren, der sein „Biomineralwasser“ unter besonders strenge Anforderungen stellte und gleichzeitig für dieses Produkt ein besonderes Logo als Marke angemeldet hatte.
Wie schon zuvor zwischenzeitlich das Oberlandesgericht hat jetzt auch der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass der Begriff Biomineralwasser verwendet werden darf, insbesondere nicht mit Selbstverständlichkeiten eines (sauberen) zum Trinken bestimmten Wassers wirbt.
Allerdings sei das als Marke registrierte Logo dem gesetzlich geschützen Biologo zum Verwechseln ähnlich und daher unzulässig. Hier kann sich jeder die Verwirrung stiftenden Ähnlichkeiten selbst herausarbeiten:
Es ist vielleicht ein bisschen unfair, wenn man die beiden Logos so nebeneinander setzt, wie man sie in einem Laden nie nebeneinander wird sehen können. Man hätte aber ebenso wie die Ähnlichkeiten die eindeutigen Unterschiede betonen können, oder sogar mehr.
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