Eigenbedarf auch für die geschäftliche Nutzung

Auch ein für eine rein geschäftliche Nutzung geltend gemachter Eigenbedarf kann die Kündigung einer Wohnung begründen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Die Frage war bislang streitig. Es gab viele Stimmen, daß als Eigenbedarf nur (vorwiegender) Wohnbedarf zu akzeptieren sei.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. September 2012, Aktenzeichen VIII ZR 330/11