BGH nach vier Jahren: Klage war rechtzeitig, Rest offen.

Jetzt wissen die Parteien eines Rechtsstreits nach fast vier Jahren immerhin, daß sie rechtzeitig Klage erhoben hatten. Die Vorinstanzen hatten noch gemeint, wegen eines zwei Tage (sic!) zu späten Eingang von Gerichtskosten sei die Klagefrist versäumt. Sie war es nicht, meint der BGH fast vier Jahre nach Einreichung der Klage im Frühjahr 2008. Jetzt muß sich die Vorinstanz dann erst einmal mit den eigentlichen Fragen auseinandersetzen.

Zur Ehrenrettung der Gerichte sei nicht verschwiegen: auch die Parteien hatten es offenbar wenig eilig. Die Wohnungseigentümer hatten erst im Frühjahr 2008 die Jahresrechnungen für die Jahre 2003 und 2004 beschlossen. Es werd also wohl mindestens 10 (in Worten: zehn) Jahre ins Land gehen, bis die Abrechnungen endgültig festgestellt sind.