Das OVG Koblenz hat jetzt entschieden, daß ein zumindest einmaliger Verstoß gegen das Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen nicht rechtfertigt, vom Betroffenen ein Gutachten vorlegen zu lassen, das sich auch auf die Geeignetheit des Führens von Fahrrädern erstreckt. Ein solches Gutachten könne erst verlangt werden, wenn eine Gesamtschau aller Umstände mit ausreichender Sicherheit eine Gefahr ergebe, daß der Betroffene auch beim Führen von erlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern eine Gefahr für den Verkehr darstelle.
Beschluß des OVG Koblenz vom 8.6.2011, Az. 10 B 10415/11
Mit dem Verbot des Führens von Fahrrädern beschäftigt sich auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt/ Weinstraße aus dem Jahr 2005.