Man muß manchmal viel Geduld haben

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Königswinter haben wir am 12.11.2010 nach dem Sachstand gefragt und am 10. Februar daran erinnert.

Heute bekommen wir eine Antwort: „… muss wegen Arbeitsüberlastung und Urlaubs auf Ende März vertröstet werden.“

Undenkbar, ein Anwalt würde mit einer solchen Begründung eine Fristverlängerung für mehr als ein viertel Jahr beantragen …

Auch das am 17.11.2010 in den Bundestag eingebrachte Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren wird an solchen Zuständen wohl nicht viel ändern.