Zeugenbelehrung heute Morgen an einem Amtsgericht durch den Richter: Da er, der Richter, und ich, der Anwalt, bei dem Geschehen nicht dabei gewesen sein, müsse der Zeuge die Wahrheit sagen, damit wir das Recht richtig anwenden können. Ich, der Anwalt, im Zweifel richtiger als er, das Gericht.
Der Anwalt müsse nämlich Fehler des Gerichts voraussehen und sofort gegen mögliche Fehler des Gerichts einschreiten. Tue er das nicht, mache er sich gegenüber dem Mandanten möglicherweise schadensersatzpflichtig. So sei die Rechtslage, meinte der Richter. Und, daß so etwas nur Richter entscheiden könnten, die nie als Anwälte tätig waren.
Das tat gut.