Feststellung der Beschlußfähigkeit bei Stimmrechtsverbot

Verlangt der Gesellschaftsvertrag für die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung die Anwesenheit oder Vertretung der Mehrheit der Stimmen, sind bei Ermittlung der Beschlussfähigkeit vom Stimmrecht ausgeschlossene Stimmen mitzuzählen.

 OLG Hamm, Urteil vom 8 U 94/07 vom 31.1.2008, im Volltext in der Entscheidungsdatenbank von NRW nachzulesen.