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Veröffentlicht am 30. Dezember 200817. November 2023 von Heinz-Ulrich Schwarz

„Dummschwätzer“ kann erlaubter Gegenschlag sein.

Die Verwendung des Begriffs „Dummschwätzer“ kann nach dem Umständen des Einzelfalls ein erlaubter „Gegenschlag“ sein und ist dann keine strafbare Beleidigung.

BVerfG, 1 BvR 1318/07 Beschluß vom 5.12.2008, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

KategorienVerschiedenes SchlagwörterBeleidigung, dummschwätzer, gegenschlag

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