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Schlagwort: gegenschlag

Veröffentlicht am 30. Dezember 200816. Januar 2019

„Dummschwätzer“ kann erlaubter Gegenschlag sein.

Die Verwendung des Begriffs „Dummschwätzer“ kann nach dem Umständen des Einzelfalls ein erlaubter „Gegenschlag“ sein und ist dann keine strafbare Beleidigung.

BVerfG, 1 BvR 1318/07 Beschluß vom 5.12.2008, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.

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