Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt.
Oberlandesgericht Köln, Beschluß 2 Wx 3/08 vom 01.02.2008, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.