Mißbrächliche Amtsniederlegung eines GmbH Geschäftsführers

Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt.

Oberlandesgericht Köln, Beschluß 2 Wx 3/08 vom 01.02.2008, dessen Volltext auf den Seiten des Gerichts nachgelesen werden kann.