Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 15. November 2007 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach es für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern auf den Zeitpunkt der behördlichen Ausweisungsentscheidung ankommen solte. Die Änderung der Sach- und Rechtslage nach Ergehen der behördlichen Ausweisungsverfügung mußte von den Tatsachengerichten bisher nur bei EU-Ausländern beachtet werden. Nach der neuen Rechtsprechung müssen die Gerichte jetzt auch bei sog. Drittsaatern geänderte Verhältnisse in die Rechtmäßigkeitsprüfung einbeziehen.
BVerwG, Urteil vom 15.11.2007, Az. 1 C 45.06
Das Urteil ist demnächst auf den Seiten des Gerichts nachzulesen. Die Pressemitteilung finden Sie hier .