Abschiebungsschutz f. Flüchtlinge aus Afghanistan

Hindus sind in Afghanistan einer sie kollektiv treffenden Verfolgungsgefahr im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt. Eine öffentlichkeitswirksame religiöse Betätigung ist ihnen nicht ohne konkrete Gefahr für Leib und Leben möglich.

Oberverwaltungsgericht Bautzen, Urteil vom 26.08.2008, Az:A 1 B 499/07

Der Volltext kann hier nachgelesen werden.

Bundesverwaltungsgericht hat über Kindernachzug bei Hartz IV-Bezug entschieden

Ergibt die Prüfung, dass der Unterhaltsbedarf des nachziehenden Kindes das anrechenbare Einkommen der Eltern übersteigt, mit der Folge, dass nach dessen  Einreise ein Anspruch auf Zahlung nach dem SGB II besteht, gilt der Unterhalt des Ausländers als nicht gesichert im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG.

Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 26.08.2008.

Der Volltext wird demnächst auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichtes eingestellt werden. Die Pressemitteilung finden Sie hier .

Änderung der Rechtsprechung bei der Ausweisung von Ausländern

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 15. November 2007 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach es für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern auf den Zeitpunkt der behördlichen Ausweisungsentscheidung ankommen solte. Die Änderung der Sach- und Rechtslage nach Ergehen der behördlichen Ausweisungsverfügung mußte von den Tatsachengerichten bisher nur bei EU-Ausländern beachtet werden. Nach der neuen Rechtsprechung müssen die Gerichte jetzt auch bei sog. Drittsaatern geänderte Verhältnisse in die Rechtmäßigkeitsprüfung einbeziehen.

BVerwG, Urteil vom 15.11.2007, Az. 1 C 45.06

Das Urteil ist demnächst auf den Seiten des Gerichts nachzulesen. Die Pressemitteilung finden Sie hier

Reform des Zuwanderungsgesetzes in Kraft getreten

Die Reform des Zuwanderungsgesetzes ist am 30. August 2007 in Kraft getreten. Kernstück der Reform ist u. a. die Einführung einer Altfallregelung. Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber bereits seit 6 bzw. 8 Jahren in Deutschland aufhalten, erhalten ein Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt bis 2009. Der Aufenhalt kann dann legalisiert werden, wenn der Ausländer oder die Ausländerin bis Ende 2009 überwiegend erwerbstätig waren und sich über diesen Zeitpunkt hinaus in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.

Auch Geduldete, die nicht unter die Altfallregelung fallen, erhalten jetzt nach 4 Jahren einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Quelle: Bundesministerium des Inneren www.bmi.bund.de 

Untätigkeitsbeschwerde: Rein und raus aus den Kartoffeln

Was macht man, wenn ein Gericht eine Sache "liegen" lässt? Man schreibt hin, warum das Gericht untätig bleibe. Daraus hat sich die sogenannte "Untätigkeitsbeschwerde" entwickelt.

Es war streitig, ob diese zulässig ist oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Beschlüssen (BVerwG, 3 B 8/03) vom 30.01. und vom 06.03.2003 entschieden, dass sie jedenfalls im Bereich der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein soll, weil sie dort nicht vorgesehen ist.

Das gibt Arbeit für das Bundesverfassungsgericht, das sich einer Verfassungsbeschwerde vor kurzem noch damit einfach entledigen konnte (BVerfG, 1 BvR 2222/02 vom 16.01.2003), dass die Streitfrage noch offen war: solange die Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde noch nicht geklärt sei, sei jedenfalls die Verfassungsbeschwerde unzulässig.

Mit der Entscheidung des BVerwG dürfte die Frage der Untätigkeitsbeschwerde jedenfalls für die VwGO (und die auf ihr beruhenden Verfahrensordnungen?) geklärt sein, so dass eine Verfassungsbeschwerde jedenfalls nicht mehr aus diesem Grund unzulässig sein kann.

Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan

Allein der Umstand, dass eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan nur eine einzige Fläche für die Windenergienutzung ausweist, auf der lediglich 2 – 3 Windenergieanlagen untergebracht werden können, rechtfertigt nicht den Vorwurf einer unzulässigen Verhinderungsplanung. Ein solcher Flächennutzungsplan kann das Ergebnis einer ordnungsgemäßen Abwägung sein und zur Unzulässigkeit von Windenergieanlagen in anderen Gemarkungsteilen führen.

Entscheidet sich die Gemeinde bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, einen für die Windenergienutzung geeigneten Bereich nicht als Fläche für die Windenergie darzustellen, um sich dadurch nicht die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung ihrer Wohngebiete zu nehmen, so kann dies dem Abwägungsgebot entsprechen, wenn nach den konkreten örtlichen Verhältnissen andere Teile des Gemeindegebietes für eine Wohnbebauung ausscheiden. Das gilt auch dann, wenn die beabsichtigte Wohngebietserweiterung im Zeitpunkt des Beschlusses über den Flächennutzungsplan noch nicht Gegenstand eines Bauleitplanverfahrens war.

OVG Rheinland-Pfalz
Urteil vom 14.05.2003
Az.: 8 A 10569/02

Baugebühren im Konkurs/in der Insolvenz

Nach Konkurseröffnung dürfen vor der Konkurseröffnung entstandene Baugebühren nicht mehr durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Konkurs erst nach dem Erlass des Ausgangsbescheides und vor dem Erlass des Widerspruchsbescheides eröffnet wird.

Sächsisches OVG
Urteil vom 22.01.2003
Az.: 1 B 301/02

Bebauungsplan und geschlossene Bauweise

Setzt ein Bebauungsplan die geschlossene Bauweise fest, muss die Reichweite dieser Festsetzung nicht auf die durch Baugrenzen oder Baulinien bestimmte überbaubare Grundstücksfläche beschränkt sein. Die geschlossene Bauweise kann auch hinsichtlich solcher Vorhaben vorgeschrieben sein, für die eine im Bebauungsplan bestimmte Ausnahme deshalb erforderlich ist, weil Gebäudeteile eine Baugrenze überschreiten.

OVG NRW
Urteil vom 27.03.2003
Az.: 7 B 2212/02

Vorausleistung für Straßenausbaubeiträge auch bei gesicherter Finanzierung zulässig

Eine Gemeinde darf ihre Bürger schon im voraus zur Finanzierung einer Ortsstraße heranziehen. Nach einem Urteil des OVG Koblenz sind sogenannte Vorausleistungen auch dann zulässig, wenn die Gemeinde das Geld bereits aus anderen Quellen «aufgetrieben» hat. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des VG Koblenz auf und wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Kläger sollte für den Bau einer Ortsstraße eine Vorausleistung zahlen. Dagegen machte er geltend, die Gemeinde habe das Projekt bereits aus öffentlichen Mitteln vorfinanziert. Sie sei daher auf einen «Vorschuss» seitens der Bürger nicht angewiesen. Er sei deshalb nur zur Zahlung des endgültigen Beitrags bereit. Dagegen meinte das OVG, eine Vorausleistung sei unabhängig davon zulässig, ob die Gemeinde das Bauvorhaben zum Beispiel aus Rücklagen oder mit Darlehen bereits vorfinanziert habe.

OVG Koblenz
Az.: 6 A 11585/99