Landgericht Hamburg: unbeschränkte Haftung des Forumsbetreibers?

Das Landgericht Hamburg macht wieder mit einer zweifelhaften Entscheidung auf sich aufmerksam. Danach haftet ein Forumsbetreiber im Internet auch für Äußerungen, die er – noch – nicht kennt. (Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 )

Im entschiedenen Fall hatte das Landgericht die Mehrheit der Behauptungen eines Forumsnutzers als Meinungsäußerung bewertet. Es blieb alleine eine übrig, die das Gericht dem Forenbetreiber – der von dem Eintrag zunächst gar nichts wußte – zur Last legte.

Das Urteil widerspricht in wesentlichen Aussagen höchstrichterlicher Rechtsprechung, so daß zu hoffen ist, daß es keinen Bestand haben wird. Das Risiko, ein Forum zu betreiben, ist auf dieser Grundlage nur dann noch kontrollierbar, wenn man eine Zensur für ein Forum einführt. Das ist bei Foren mit sehr hoher Aktivität nur mit einem Aufwand zu betreiben, den kein Anbieter wird leisten wollen.

Die Realität im Internet ist derzeit eine andere als – was leider zu oft vorkommt – in der Wahrnehmug des Gerichts.

Erst Ende März hatte der BGH zur Äußerung in Foren ein Urteil erlassen, dessen Wortlaut zum Zeitpunkt des Urteils des Landgerichts Hamburg zwar noch nicht vorlag. Doch enthält die offizielle Pressemitteilung des BGH den Satz: "Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags." (Hervorhebung durch schwarz-anwaelte.de).

Es bleibt zu hoffen, daß die Entscheidung des Landgerichts in oberen Instanzen korrigiert wird.