Neue Gebührenordnung: KBV erarbeitet Pauschalen-EBM
Berlin – Die erste Etappe auf dem Weg zu einer neuen vertragsärztlichen Gebührenordnung ist nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) genommen: Zum Stichtag 30. April wurde das Institut des Bewertungsausschusses gemäß den Vorgaben im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gegründet.
Weil es jedoch noch nicht in vollem Umfang arbeitsfähig ist, wird die KBV die anstehende Neustrukturierung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) übernehmen. Auch diese Alternative sieht das Gesetz vor, sofern die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV sich – wie nun geschehen – im Bewertungsausschuss darauf verständigt haben. Als nächstes muss der Bewertungsausschuss bis zum 31. Oktober den sogenannten Pauschalen-EBM beschließen, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Er wird zwar noch mit Punkten operieren, aber mehr Leistungen als bisher pauschalieren.
KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler machte deutlich, dass er alles daran setzen wird, um den knappen Zeitplan für die Vergütungsreform einzuhalten. Sonst könne der Euro-EBM zum 1. Januar 2009 nicht in Kraft treten, warnte Köhler. Dieser Termin muss aus seiner Sicht unbedingt eingehalten werden, weil die Vertragsärzte ansonsten im immer schärfer werdenden Wettbewerb der Krankenkassen noch schlechter honoriert werden als bisher schon: „Ohne Vergütungsreform wird es zu einer weiteren Inflation der ärztlichen Vergütung kommen.“ © Rie/aerzteblatt.de
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