Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Kassenärztliche Bundesvereinigung hilft bei offenen Fragen

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) möchte bei offenen Fragen zur Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) weiterhelfen. Unter www.kbv.de/rechtsquellen/2310html finden Interessierte den Bundesmantelvertrag, unter www.kbv.de/10747.html die Richtlinie der KBV über die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung bei einer den Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) übergreifenden Berufsausübung.

Beide treten zum 1. Juli in Kraft.

Der Bundesmantelvertrag legt in § 14a (1) fest, dass ein Vertragsarzt künftig bis zu drei teilzeit- oder vollzeitbeschäftigte Ärzte anstellen kann. Erbringt er überwiegend medizinisch-technische Leistungen, sind vier erlaubt, im Falle eines gut begründeten Antrags mehr. Im VÄndG ist festgeschrieben, dass die bisherige Regelung gelockert wird. Bislang waren die Anstellung eines Arztes in Vollzeit oder zweier Ärzte halbtags möglich. Der Bundesmantelvertrag definiert unter anderem die wesentlichen im VÄndG eingeführten Begriffe. 

Die Richtlinie zur KV-übergreifenden Berufsausübung klärt beispielsweise Fragen der Abrechnung, Honorarbescheide, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Qualitätssicherung im Falle einer vertragsärztlichen Tätigkeit in mehreren KV-Regionen.

Neben den beiden untergesetzlichen Normen werden zum 1. Juli aufgrund des VÄndG außerdem Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Vergütung in Kraft treten. Die Bedarfsplanungsrichtlinien sind bereits zum 1. April angepasst worden. Am 1. Januar 2008 treten außerdem noch eine Richtlinie zur Vergabe der Arztnummer, weitere Regelungen zur Vergütung, Richtlinien zur Wirtschaftlichkeits- und zur Abrechnungsprüfung sowie zum Datenträgeraustausch in Kraft. 

Der Bundesmantelvertrag auf der KBV-Webseite befindet sich zurzeit noch im Unterschriftsverfahren.

Quelle: www.aerzteblatt.de

Neue vertragsärztliche Gebührenordnung


Neue Gebührenordnung: KBV erarbeitet Pauschalen-EBM

Berlin – Die erste Etappe auf dem Weg zu einer neuen vertragsärztlichen Gebührenordnung ist nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) genommen: Zum Stichtag 30. April wurde das Institut des Bewertungsausschusses gemäß den Vorgaben im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gegründet.

Weil es jedoch noch nicht in vollem Umfang arbeitsfähig ist, wird die KBV die anstehende Neustrukturierung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) übernehmen. Auch diese Alternative sieht das Gesetz vor, sofern die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV sich – wie nun geschehen – im Bewertungsausschuss darauf verständigt haben. Als nächstes muss der Bewertungsausschuss bis zum 31. Oktober den sogenannten Pauschalen-EBM beschließen, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Er wird zwar noch mit Punkten operieren, aber mehr Leistungen als bisher pauschalieren.

KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler machte deutlich, dass er alles daran setzen wird, um den knappen Zeitplan für die Vergütungsreform einzuhalten. Sonst könne der Euro-EBM zum 1. Januar 2009 nicht in Kraft treten, warnte Köhler. Dieser Termin muss aus seiner Sicht unbedingt eingehalten werden, weil die Vertragsärzte ansonsten im immer schärfer werdenden Wettbewerb der Krankenkassen noch schlechter honoriert werden als bisher schon: „Ohne Vergütungsreform wird es zu einer weiteren Inflation der ärztlichen Vergütung kommen.“ © Rie/aerzteblatt.de

 

Quelle: http://www.aerzteblatt.de