Arzthaftungsprozess – Behandlungs- und Aufklärungsfehler – Angabe in der Berufungsbegründung

ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4

Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.

BGH
Urteil vom 5. Dezember 2006
Az.: VI ZR 228/05

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofs nachlesen.