GKV-Reform: Das kommt auf Vertragsärzte zu

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2007 dem vom Bundestag am 2. Februar 2007 beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für das Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. April 2007. Die für Vertragsärzte wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes fassen wir nachfolgend zusammen.

GKV-Honorar

Zum 1. Januar 2009 wird es eine regionale Gebührenordnung in Euro geben. Die einzelnen Schritte bis zu dieser Euro-Gebührenordnung sehen folgendermaßen aus:

Bis zum 31. Oktober 2007 ist auf der Grundlage des derzeitigen EBM ein neuer Einheitlicher Bewertungsmaßstab zu entwickeln. Dieser gilt dann ab 1. Januar 2008. In diesem neuen EBM sollen die hausärztlichen Leistungen überwiegend pauschaliert werden. Für besonders förderungswürdige Leistungen, zum Beispiel Hausbesuche, soll es eine Einzelleistungsvergütung geben können; auch Qualitätszuschläge sind möglich.

Bis zum 31. August 2008 wird auf Bundesebene ein sogenannter Orientierungspunktwert vereinbart. Basis dieses Punktwertes sind die Gesamtvergütung der Krankenkassen und die voraussichtliche Leistungsmenge in Punkten im Jahre 2008.

Dieser Orientierungspunktwert ist bis zum 15. November 2008 in den regionalen KVen unter Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur anzupassen. Aus den regional vereinbarten Punktwerten und der Leistungsbewertung im EBM wird dann für jede einzelne Leistung die ab 1. Januar 2009 geltende regionale Euro-Gebührenordnung entwickelt. Ab 2010 soll es Zuschläge auf den Punktwert bei Unterversorgung und Abschläge bei Überversorgung geben.

Die Krankenkassen zahlen auch ab 2009 weiterhin eine Gesamtvergütung. Neu ist jedoch, dass diese Gesamtvergütung künftig an die Morbidität angepasst wird. Mit anderen Worten: Bei zusätzlichem Behandlungsbedarf, beispielsweise einer Grippewelle, müssen die Krankenkassen die Mehrleistungen bezahlen. Auch die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten in Arztpraxen sind zu berücksichtigen. Die Anpassung der Gesamtvergütung an die Entwicklung der Beitragseinnahmen entfällt.

Für den einzelnen Arzt gibt es aber auch weiterhin ein Budget als Instrument der Mengenbegrenzung.

Ab 2009 erfolgt die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Rahmen arztbezogener Regelleistungsvolumina. Nur bis zur Höhe dieser Regelleistungsvolumina werden die Leistungen mit den in der Gebührenordnung enthaltenen Euro-Beträgen vergütet. Darüber hinausgehende Leistungen werden abgestaffelt. 

PKV-Honorar

Der bisherige Standardtarif der PKV wird zum 1. Januar 2009 abgelöst durch einen Basistarif, der sich am Leistungskatalog der GKV orientiert und den jeder Privatversicherer anbieten muss. Wie beim Standardtarif gelten Höchstsätze für die GOÄ-Abrechnung, von denen aber durch Vereinbarung zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgewichen werden kann. Um zu verhindern, dass Ärzte eine Abrechnung nach dem Basistarif ablehnen, erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag für diesen Basistarif. Möglicherweise erfolgt auch die Abrechnung über die KV.

Impfungen

Impfungen sind derzeit freiwillige Satzungsleistungen der Kassen. Jede Kasse konnte deshalb bisher frei entscheiden, ob und gegebenenfalls wann die Empfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) in eine regionale Impfvereinbarung mit der KV übernommen werden. Künftig müssen die Krankenkassen die von der STIKO empfohlenen Impfungen als Pflichtleistung bezahlen.

Arzneimittelversorgung

Neu eingeführt wird ein Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von kostenintensiven Arzneimitteln und Arzneimitteln mit hohem Risikopotenzial. Derartige Arzneimittel soll der behandelnde Arzt künftig nur in Abstimmung mit fachlich besonders qualifizierten Ärzten verordnen können.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Versicherte künftig einen Anspruch auf Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien.

Fazit

Ohne Budgets kommt auch diese Gesundheitsreform nicht aus. Allerdings wird das Honorar durch die Euro-Gebührenordnung kalkulierbarer. Positiv ist auch, dass die Krankenkassen künftig die morbiditätsbedingten Mehrausgaben übernehmen müssen, und zwar unabhängig von der Entwicklung der Einnahmen. Die Auswirkungen auf das PKV-Honorar werden im Wesentlichen davon abhängen, wie viele Privatversicherte in den Basistarif wechseln werden.

 

Dies ist eine Information der Zeitschrift "Abrechnung aktuell".

Quelle: www.iww.de