Registrierung eines Domainnamens durch Holdinggesellschaft für Tochtergesellschaft akzeptiert

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.

BGH
Urteil vom 9. Juni 2005
Az.: I ZR 231/01

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes nachlesen.