Irreführung durch GmbH bei domain *.ag Besitzt ein Unternehmen eine Domain mit der Endung ".ag", könnte dies von Internetnutzern als Kennzeichen auf die Firmenbezeichnung und die Gesellschaftsform " Aktiengesellschaft verstanden werden. Wenn das Unternehmen jedoch tätsälich in der Gesellschaftsform der GmbH betrieben wird, ist dies eine relevante Irreführung nach §§1, 3 UWG. Dem Internetnutzer ist schon nicht bekannt, dass die Endung ".ag" eine Länderkennung ist. LG Hamburg Urteil vom 02.09.2003 312 O 271/03 Weitere Informationen als PDF-Dokument: PDF