Bei deutlichem Inhalt – Computerfax ohne Unterschrift zulässig

Bei deutlichem Inhalt – Computerfax ohne Unterschrift zulässig In einem Markenbeschwerdeverfahren genügt eine per Computerfax ohne Unterschrift eingelegt Beschwerde der Erfordernis der Schriftlichkeit, wenn sich aus dem Inhalt des Schriftstücks mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, dass die Beschwerde mit Wissen und Wollen des Verfassers gefertigt und der zuständigen Behörde zugeleitet worden ist. Bundesgerichtshof Beschluss vom 28.08.2003 Az.: 1 ZB 1/03 Weitere Informationen als PDF-Dokument: PDF