Priorität weicht überragender Bekanntheit

Priorität weicht überragender Bekanntheit Im Streit um die Domain hudson.de gewinnt der Kläger gegen ein größeres Unternehmen, dass "Hudson" als einen von zwei kennzeichnungskräftigen Begriffen in der Firma führt. Das LG Düsseldorf meldet Bedenken gegen den vom BGH im Urteil shell.de festgelegten Grundsatz "Priorität weicht überragender Bekanntheit" an. LG Düsseldorf Urteil vom 27. August 2003 AZ: 34 0 71/03 Weitere Informationen als PDF-Dokument: PDF