Vorbeifahren an einer Straßenbahnhalteinsel ist nicht in Schrittgeschwindigkeit nötig

Ein Kraftfahrer, der an einer Straßenbahnhalteinsel vorbeifährt, braucht nicht deshalb schon mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, weil Fußgänger auf die Straße laufen könnten. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass sein Vorrecht beachtet werden wird.

Oberlandesgericht Celle, 12. Mai 2005, 14 U 232/04

Die vollständige Entscheidung kann auf der Seite des Oberlandesgerichts Celle nachgelesen werden.