1. Die Registrierung einer Domain alleine bedeutet noch keine räumliche Ausdehnung der Geschäftstätigkeit, auch wenn die Domain weltweit abgerufen werden kann (siehe auch die Entscheidung zu soco.de).
2. In der DDR und der Bundesrepublik parallel entstandene Rechte können nach der Wiedervereinigung gleichberechtigt nebeneinander bestehen. Für die Registrierung einer Internetdomain gilt in diesem Fall das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Urteil des BGH vom 23.6.2005, Az. I ZR 288/02