Kein Verbraucherschutz bei Vortäuschung eines Händlergeschäfts

Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerb-lichen Verwendungszweck der Kaufsache vor-täuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.

BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 – VIII ZR 91/04 ( OLG Koblenz – LG Koblenz)

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