Das Bundespatentgericht hat sich kürzlich als zuständiges Markengericht damit auseinandergesetzt, wann eine bildliche Darstellung zu nah an der Realität ist und die Darstellung daher nicht markenmäßig geschützt werden kann.
Ein Anmelder wollte sich u.a. für entsprechende Waren das folgende Bild schützen lassen:
Das Bundespatengericht hat die Anmeldung (übrigens ebenso wie zuvor das Markenamt) zurückgewiesen:
„Keine (Wort-)Bildmarke ohne unterscheidungsfähige Grafik“ weiterlesen