Unchristliche Christenkirchen

Bei Christliche Kirchen hört man ja leider immer wieder, dass in eigenen Sachen eher der Grundsatz „Jeder ist sich selbst der Nächste“ als das Gebot der Nächstenliebe gilt. Traurige Vorfälle gibt es ja auch in der jüngsten Zeit genug, seien es Missbrauchsfälle oder der Umgang mit Arbeitnehmern. Jetzt hat eine bayerische Kirche ein ähnlich fragwürdiges Beispiel in einem Mietrechtsfall gegeben.

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Aufklärungspflicht über Unfalltarif

Bietet der Autovermieter den Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären.

Bundesgerichtshof URTEIL XII ZR 50/04 vom 28. Juni 2006. Den Volltext des Urteils findet man auf den Seiten des Bundesgerichtshofs.