Rechtsschutz gegen Abmahnungen des Vermieters

Ein Mieter kann weder Beseitigung noch Unterlassung einer Abmahnung durch den Vermieter verlangen, weil eine Abmahnung den Mieter noch nicht in seinen Rechten verletzt. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Ein Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Abmahnung ist im Mietvertragsrecht nicht geregelt und lässt sich auch nicht aus anderen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches herleiten. Eine Abmahnung hat nur die Wirkung dem Mieter sein vertragswidriges Verhalten vor Augen zu halten. 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 139/07

Das Urteil kann im Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofes nachgelesen werden.

Fristlose Kündigung wegen unterlassener Insolvenzanmeldung

a) Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden. Wie sich diese Kündigung auf eine erteilte Versorgungszusage auswirkt, ist eine Frage der konkreten Gestaltung im Einzelfall.
b) Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fällt nicht in den Anwendungsbereich des BetrAVG, es sei denn, es wäre ihm ein ihn besser stellendes Versprechen gegeben worden.

BGH Beschluß vom 15.10.2007, II ZR 236/06, das Urteil kann auf den Seiten des BGH im Volltext nachgelesen werden.