Die Reform des Zuwanderungsgesetzes ist am 30. August 2007 in Kraft getreten. Kernstück der Reform ist u. a. die Einführung einer Altfallregelung. Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber bereits seit 6 bzw. 8 Jahren in Deutschland aufhalten, erhalten ein Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt bis 2009. Der Aufenhalt kann dann legalisiert werden, wenn der Ausländer oder die Ausländerin bis Ende 2009 überwiegend erwerbstätig waren und sich über diesen Zeitpunkt hinaus in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
Auch Geduldete, die nicht unter die Altfallregelung fallen, erhalten jetzt nach 4 Jahren einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Quelle: Bundesministerium des Inneren www.bmi.bund.de