Ein grober Rotlichtverstoß kann auch dann vorliegen, wenn das Rotlicht einer Ampel zunächst erkannt worden ist und deswegen angehalten wurde, aber schon bei Grün für eine Abbiegespur geradeaus weitergefahren wurde.
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung durch Rotlichtverstoß des Versicherungsnehmers.
Kammergericht, Urteil vom 21.2.2006 6 U 78/05. Das Urteil kann auf den Seiten des Kammergerichts im Volltext gelesen werden (pdf).