Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist abstraktes Schuldver

Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist abstraktes Schuldversprechen Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen ist als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (Bestätigung von BGHZ 150, 286), nicht als Forderungskauf. Im Kreditkartenverfahren haben die Beteiligten Sorgfalts- und Kontrollpflichten, deren schuldhafte Verletzung – ebenso wie im Giroverkehr – eine Schadensersatzhaftung wegen positiver Vertragsverletzung begründet. BGH Urteil vom 13. Januar 2004 Az.: XI ZR 479/02 Weitere Informationen als PDF-Dokument: PDF