Kriterien für die Bezeichnung als Unternehmers bei eBay

Angebote eines nach außen im Geschäftsverkehr auftretenden eBay-Mitglieds können nicht als rein privat gewertet werden, wenn die dafür vorgebrachten Gründe (Schmuckstück der Ehefrau, Gefälligkeit für Verwandte und Bekannte) den potentiellen Kaufinteressenten gegenüber nicht deutlich gemacht werden.

Die Standarderklärung "Dieser Artikel wird von Privat verkauft" reicht nicht.

OLG Frankfurt am Main
Beschluss vom 22. Dezember 2004
Az.: 6 W 153/04

Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nachlesen.