Gehörsverletzungen ohne Ende

Gefühlt mehrfach die Woche muss der Bundesgerichtshof Entscheidungen von Instanzgerichten aufheben, weil diese den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt haben.

Besonders krass ist, wenn der BGH ausführen muss, dass es sich die Vordergerichte relativ leicht gemacht haben und den Sachverhalt völlig verdreht festgestellt haben und darauf ihr Urteil gründen.

So in einem aktuellen Fall. Angeblich hat ein Zeuge eine Mail geschrieben, er könne sich nicht erinnern. Es war aber ganz anders.

So gibt der BGH wieder was das Landgericht behauptet hat:
„Den von ihr hierzu benannten Zeugen S.habe das Amtsgericht zu Recht nicht ver-nommen, da er in einer E-Mail erklärt habe, dass er keine Angaben mehr zum Inhalt des Gutachtens machen könne. „

Der BGH gibt dann den Inhalt der E-Mail des Zeugen so wieder:
“ Überdies hat der Zeuge, wie die Beschwerde zutreffend geltend macht, in seiner E-Mail vom 7. November 2014 nicht erklärt, keine Angaben mehr zu dem Inhalt seines Gutachtens machen zu können. Der Zeuge teilt zwar mit, dass er in Deutschland und im Ausland hunderte von Projekten betreut ha be und sich nicht im Einzelnen bzw. an alle Einzelheiten erinnern könne. Weiter heißt es in der E-Mail aber, der Zeuge werde demnächst wieder für einige Monate in Deutschland sein und sich „das Projekt“ dann einmal ansehen. Gerne werde er dann alle Informationen, die er habe und an die er sich erinnere, mitteilen. „

„Der Zeuge hat also keineswegs von vornherein ausgeschlossen, sich an die Vorgänge aus dem Jahr 2000 bzw. 2001 zu erinnern, wenn seine Erinnerung durch Anschauung der Wohneigentumsanlage aufgefrischt wird.“ schlussfolgert der BGH und hat die Sache zurückverwiesen.