Gerade noch einmal gut gegangen!

Wenn der BGH von einer „einer augenfälligen, gravierenden Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei “ berichtet, dann lässt das aufhorchen. Um so mehr, wenn das einem Oberlandesgericht (Düsseldorf) nicht aufgefallen sein will, sondern – so der BGH – dieses selbst „sich“ (das Gericht) „mit dem Parteivortrag nicht inhaltlich auseinander, sondern mit Leerformeln über diesen hinweg“ setzt.

So geschehen im Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruches. Der BGH nimmt sowohl den Schiedsspruch als auch das Urteil des OLG regelrecht „auseinander“.

Da hat die Klägerin aber Glück gehabt, was bei Verfahrenskosten von über 7 Mio € auch nicht ganz unerheblich war.

Das war jedenfalls kein Schiedsverfahren, weswegen diese gepriesen werden. Es hat nichts gebracht und war wesentlich teurer als die staatlichen Gerichte.