FAQ zum Markenservice

Was sind die wichtigsten Grundinformationen für die Verwendung von Marken?

  • Es gibt eingetragene (Schutzdauer in der Regel 10 Jahre, verlängerbar) und nicht eingetragene und nur durch Benutzung entstandene (zum Beispiel durch überragende Verkehrsgeltung) Marken.
  • Die häufigsten Markenformensind Wortmarken, Bildmarken, und Wort-/Bildmarken.
  • Die kostenpflichtige Beauftragung eines Anwalts insbesondere mit der Prüfung der beabsichtigten Marke ist ratsam, wenn man aufgrund dessen Rechtskenntnisse Risiken vermeiden will. Die Prüfung ist auch wesentlich aufwändiger als das Anmeldeprozedere, so dass der Anwalt die Anmeldung dann meist miterledigt, weil ihm diese Verfahren geläufig sind.
  • Zu den Anwaltshonoraren kommen die an das jeweilige Amt zu zahlenden Gebühren, die in der Regel günstiger sind, wenn die Anmeldung online erfolgt (mindestens 290,- € beim DPMA, 850,- € beim EUIPO; Stand Januar 2019). Da es Amtsgebühren sind, fällt keine Umsatzsteuer an.
  • Marken haben eine monopolisierende Wirkung. Um diese in Grenzen zu halten, werden Marken nur für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen geschützt. Dazu gibt es ein Verzeichnis von Waren- und Dienstleistungsklassen.

Wo werden Marken registriert?

Bei nationalen und internationalen Markenämtern. In Deutschland (für Deutschland) beim DPMA in München, in der EU (für die gesamte EU eine Anmeldung) beim EUIPO in Alicante, weltweit bei den einzelnen nationalen Behörden oder bei der WIPO in Genf für die in der Anmeldung bestimmten Länder.

Woher weiß ich, ob jemand anderes schon „meine“ Marke nutzt?

Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer also für einen Begriff, ein Bild, einen Ton und anderes Markenschutz in Anspruch nehmen will, sollte so sicher wie möglich feststellen, dass nicht schon ein anderer mit dem Wort, Bild etc. arbeitet. Dazu gibt es Recherchemöglichkeiten bei den zuständigen Markenämtern. Da Markenschutz aber auch außerhalb von Registern entstehen kann, sollte man jede zur Verfügung stehende Recherchemöglichkeit nutzen wie insbesondere Unternehmensregister und Internet-Suchmaschinen.

Kann ein Dritter meine Marke löschen lassen?

Ja, das ist unter Umständen möglich und kommt auch vor. Das DPMA nimmt nur eine grobe Prüfung der Schutzfähigkeit vor. Wenn ein Dritter erst nach der Eintragung geltend macht, die Marke sei nach dem Gesetz nicht schutzfähig, kann er ein Löschungsverfahren einleiten, in dem dann erst im Detail die Schutzfähigkeit geprüft wird. Daher sollte die Schutzfähigkeit vor einer Anmeldung geprüft werden.

Muss ich mich nach einer Markeneintragung noch um den Erhalt der Marke kümmern?

Ja, unbedingt. Wenn man von einer Verletzung der eigenen Marke Kenntnis hat und dagegen fünf Jahre lang nicht vorgeht, kann der Verletzer die Löschung der Marke verlangen. Aber auch, wenn man Kenntnis von einer Verletzung der eigenen Marke haben könnte (die man sich zum Beispiel durch regelmäßige Recherche im Markenregister und Marktbeobachtung verschaffen sollte), gilt die Frist von fünf Jahren. Eventuell kann eine Berufung auf die eigene Marke auch schon früher verwirkt werden, wenn man ohne zureichenden Grund eine Markenverletzung duldet.

Welche Markenformen gibt es?

Die Markenformen werden in § 6 der Markenverordnung genannt. Die bekanntesten und wohl häufigsten sind die Wort-, die Bild- und die Wort/Bildmarke (siehe oben). Eine instruktive Übersicht zu verschiedenen Markenformen gibt es auch beim Markenamt der Europäischen Unionm dem EUIPO (mit Beispielen).

Welche Markenkategorien gibt es?

Die Individualmarke schützt eine Ware oder Dienstleistung für einen einzelnen Markeninhaber.
Eine Kollektivmarke schützt Mitglieder eines Verbandes, die ein gemeinsames Zeichen führen wollen. Kollektivmarken schützen oft regionale Erzeugnisse. Ein im Raum Chemnitz wohl sehr bekanntes Beispiel ist der Verband der Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller, der eine ganze Reihe von Kollektivmarken führt.
Jüngste Markenkategorie ist zur Zeit die Gewährleistungsmarke, mit denen ein Markeninhaber die Gewähr für bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter übernimmt.

Was wollen Sie noch wissen?


Fragen Sie!

Einen sehr guten Einstieg bietet auch die Informationsbroschüre „Marken„des Deutschen Markenamtes.

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