FAQ zum Markenservice

Was sind die wichtigsten Grundinformationen für die Verwendung von Marken?

  • Es gibt eingetragene (Schutzdauer in der Regel 10 Jahre, verlängerbar) und nicht eingetragene und nur durch Benutzung entstandene (zum Beispiel durch überragende Verkehrsgeltung) Marken.
  • Die häufigsten Markenformensind Wortmarken, Bildmarken, und Wort-/Bildmarken.
  • Die kostenpflichtige Beauftragung eines Anwalts insbesondere mit der Prüfung der beabsichtigten Marke ist ratsam, wenn man aufgrund dessen Rechtskenntnisse Risiken vermeiden will. Die Prüfung ist auch wesentlich aufwändiger als das Anmeldeprozedere, so dass der Anwalt die Anmeldung dann meist miterledigt, weil ihm diese Verfahren geläufig sind.
  • Zu den Anwaltshonoraren kommen die an das jeweilige Amt zu zahlenden Gebühren, die in der Regel günstiger sind, wenn die Anmeldung online erfolgt (mindestens 290,- € beim DPMA, 850,- € beim EUIPO; Stand Januar 2019). Da es Amtsgebühren sind, fällt keine Umsatzsteuer an.
  • Marken haben eine monopolisierende Wirkung. Um diese in Grenzen zu halten, werden Marken nur für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen geschützt. Dazu gibt es ein Verzeichnis von Waren- und Dienstleistungsklassen.
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Markenanmeldung – schützen Sie ihren guten Namen

Unsere Leistungspakete FAQ Rechtsprechung

Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer, da Angebot ausschließlich für Unternehmer

Grundberatung

Wir prüfen die grundsätzliche Eintragungsfähigkeit der von Ihnen vorgesehenen Marke und beraten Sie allgemein zu Grundvoraussetzungen und Schutzmöglichkeiten einer Marke. Grundhonorar 149,- €; ab der 2. Stunde 14,90 € pro angefangene 6 Minuten. Das Honorar wird in Höhe von 149,- € auf das Honorar einer Markenanmeldung angerechnet.

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