Der BGH hat jetzt den Weg gewiesen, wie das gehen kann. Verkaufen Sie ihre gebrauchte Geschäftsausstattung bei Bedarf über einen Verbraucher als „Strohmann“. Im Geschäft Verbraucher zu Verbraucher darf der dann die Gewährleistung ausschliessen. Sie als zum Beispiel Inhaber einer Werbeagentur sind im direkten Verkauf immer Unternehmer, auch wenn sie ihren gebrauchten Schreibtisch verkaufen (der Handel mit Schreibtischen also nicht zu Ihrem Geschäftszweck gehört). Sie könnten die Gewährleistung nur auf ein Jahr beschränken.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2012