Schon seit (über) einem Jahr gelten für elektronische Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz neue Regeln. Die Anwendung ist endlich einigermaßen unternehmerfreundlich geworden. Nach nunmehr einem Jahr hat das auch das Bundesfinanzministerium mitbekommen und in einem „Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder“ in diesem Jahr über Banalitäten gebrütet wie:
„– der Rechnungsaussteller also tatsächlich den behaupteten Zahlungsanspruch hat, “ oder
„– die vom Rechnungssteller angegebene Kontoverbindung korrekt ist“.
Auf die Idee, daß Unternehmer Eingangsrechnungen möglicherweise aus Spaß bezahlen (Betrugsfälle mal außer Acht gelassen), kann man nur in einem Ministerium kommen.
Dann wird der Umsatzsteuererlaß, der ja eine Kommentierung des Gesetzes aus Sicht des Ministeriums ist, weiter kommentiert, also ein Kommentar zu einem Kommentar, seitenweise werden die Regelung mehr oder weniger wörtlich wiedergegeben, als könnten die Adressaten nicht selbst das Gesetz und den Erlaß lesen und das Ganze dann auf 11 langen Seiten. Veröffentlicht wird die Wiederholung der Wiederholung im Bundessteuerblatt dann auch noch.
Wenn man die eigene Substanz des Schreibens herausarbeiten würden, würden im Zweifel maximal 2 Seiten – wenn überhaupt – herausspringen.
Und das geht jetzt an hunderte oder tausende Finanzbeamte, Steuerberater, Journalisten, deren wertvolle Zeit dafür vergeudet wird, Banalitäten auf 11 Seiten durcharbeiten zu sollen. Und das alles ein Jahr, nachdem das Gesetz schon längst geändert worden ist. Was für eine Verschwendung!