Dauerbrenner Anwaltsrobe

Seit einigen Wochen amüsiert (oder ärgert) sich die Justizwelt über ein schwerwiegendes Schreiben aus Niedersachsen. Das Justizministerium behandelt dort in großer Ausführlichkeit Einzelheiten zu den Justizroben, zB hier.

Wahrscheinlich hat der Urheber aber nur abgekupfert. Es gibt in NRW eine Verordnung aus dem Jahr 2006, der ihrerseits ein „Merkblatt“ aus dem Jahr 1963 zugrundeliegt. Damit es auch jeder versteht, gibt es dazu sogar eine Zeichnung.

 

Geht es noch älter? Natürlich! Schon im vorletzten Jahrhundert wurde darüber gestritten, ob Anwälte und ihre Referendare eine Robe tragen müssen oder überhaupt dürfen. Das berichtet die Ilustrierte Zeitung am 18. Dezember 1879 unter der Rubrik „Gerichtswesen“:

 

Es ist also zu erwarten, daß das Thema noch in weiteren ca. 140 Jahren die Gemüter bewegen wird.

Sehen wir es also gelassen!